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Bloggen als Beruf in Österreich: alles rund um Gründung, Gewerbe und Recht

Bloggen als Beruf in Österreich: alles rund um Gründung, Gewerbe und Recht

zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2024 von Ines

Info: Dieser Artikel dient einer ersten groben Orientierung und ersetzt keine Beratung. Als Grundlage dient ein von mir angefragtes und untengeltlich durchgeführtes Interview mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Kärnten.

Wenn du dich als Blogger/in in Österreich selbstständig machen möchtest und nicht sicher bist, ob du ein Gewerbe anmelden musst, kontaktiere das Gründerservice der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland für das kostenlose Serviceangebot. – Bitte stelle mir keine Fragen diesbezüglich in den Kommentaren, da ich keine Auskunft geben kann!

Neue Selbstständige: Wenn du bereits weißt, dass du unter die Neuen Selbstständigen fällst, musst du kein Gewerbe anmelden. Trotzdem werden bei der Gründung viele Fragen auftreten. Umfangreichende Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Liste findest du bei Elisabeth Pernitsch: Gründen als Neue Selbstständige

Zur besseren Lesbarkeit werden die weibliche und männliche Form abwechselnd verwendet. Hilfreiche Links findest du am Ende des Artikels!

Die meisten Infos gelten nicht nur für Blogger/innen, sondern auch dann, wenn du dein Geld mit Social Media und Co. verdienst. Mehr dazu findest du auf der Seite der Wirtschaftskammer Kärnten: Online Content Creator – Bloggen, Influencer, Youtube & Gaming

Bloggen als Beruf: Inhalt

Bloggen und Gewerbeanmeldung
Abgrenzung Neue Selbstständige und Gewerbetreibende
Vollzeitblog oder Hobbyblog – was ist zu beachten?
Bloggen als Beruf: Die 5 konkreten Schritte
Zusammenfassung: Bloggen als Beruf – Gründung und Gewerbeanmeldung

Fallbeispiele aus der Praxis
Die Hobbybloggerin
Bartergeschäfte
„Geschenke“ für Blogger/innen
Anonym bloggen
Arbeitslosengeld und Selbstständigkeit als Blogger
Die Online-Unternehmerin
Der bloggende Journalist
Die Reisebloggerin

Weiterführende Artikel
Hilfreiche Links

Bloggen und Gewerbeanmeldung

Müssen Blogger/innen ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, welches? Und wie genau macht man sich als Bloggerin selbstständig?

Aber schön der Reihe nach …

Ein Gewerbe muss man jedenfalls anmelden, wenn man in die Gewerbeordnung fällt.

§ 1(2) der GewO sagt hier: „(2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.“ (Quelle: RIS)

In Österreich fallen z. B. Künstlerinnen und Vortragende unter den Begriff der „Neuen Selbstständigen“. Das kann für Blogger/innen auch gelten, wenn sie beispielsweise Vorträge halten, ihre Artikel hinter einer Bezahlschranke zu finden sind oder mit Abos gearbeitet wird. Darunter können auch andere Content Creators wie z. B. Youtuber oder Instagramer fallen. In diesem Fall ist kein Gewerbe anzumelden.

  • Welches Gewerbe müssen oder können Blogger/innen anmelden?

Werden Produkte beworben, mit einem Link zur Kaufmöglichkeit versehen und erhält die Bloggerin bei tatsächlichem Kauf des Produktes eine Provision (= Affiliate-Marketing), so liegt ein Handelsgewerbe vor und dafür ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich.

Einen Gewerbeschein für den Handel braucht ein Blogger auch, wenn er Produkte (T-Shirts, Tassen etc.) über den Blog bzw. die Website verkauft, d. h., diese Produkte zugekauft und weiterverkauft werden. Das gilt auch für den Fall, wenn der Blogger das Produkt nie gesehen hat oder Dropshipping betrieben wird. Wenn der Blogger selbst designt oder Tassen und T-Shirts selbst bemalt oder gestaltet, kann es sich auch um ein anderes Gewerbe handeln, das muss im Einzelfall beurteilt werden.

Dasselbe gilt, wenn Einkommen durch Kooperationen generiert wird, also Produkte gegen Bezahlung auf dem Blog vorgestellt bzw. beworben werden – es kann sich dabei um die Gewerbe Ankündigungsunternehmen oder Werbeagentur handeln.

  • Versteuerung von Einnahmen

Auch, wenn jemand nicht unter die Gewerbeordnung fällt: Sobald Einnahmen erzielt werden, müssen diese versteuert werden.

Neue Selbstständige oder Gewerbetreibende – wie genau erfolgt die Abgrenzung?

Es gibt eine Auflistung derjenigen Personen, die unter den Begriff der „Neuen Selbstständigen“ fallen.

Achtung: Wenn du unter die „Neuen Selbstständigen“ fällst, bist du kein Mitglied der Wirtschaftskammer und kannst dich dort auch nicht beraten lassen. Meine Kollegin Elisabeth hat sich auf Neue Selbstständige spezialisiert und hilft dir durch den Behördendschungel: Gründen als Neue Selbstständige

Wie schon oben erwähnt: Wenn eine Bloggerin ausschließlich Geld für das Lesen der Artikel verlangt (z. B. über ein Abosystem) oder nur „unterrichtet“ muss sie dafür noch kein Gewerbe anmelden, sondern fällt unter den Begriff der „Neuen Selbstständigen“.

Wenn bezahlte Werbung ins Spiel kommt, ist ein Gewerbe anzumelden.

Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn diese Bloggerin mit Kooperationen oder Affiliate-Marketing Geld verdient, grob gesagt, wenn Werbung ins Spiel kommt.

„Freies Gewerbe“ bedeutet einfach nur, dass man für dieses Gewerbe keinen Befähigungsnachweis braucht, auch hier gibt es eine Auflistung der freien Gewerbe. Es muss aber trotzdem angemeldet werden.

Freie Gewerbe sind zum Beispiel: Werbeagentur, Handelsgewerbe (teilweise) und Ankündigungsunternehmen. Welches Gewerbe man anmelden muss, kann allerdings nicht einfach ausgesucht werden, es muss genau geschaut werden, was die Tätigkeit ist. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer hilft hier weiter.

Bloggen als Vollzeitjob oder nur mal das Taschengeld aufbessern – was ist in Sachen Gewerbe zu beachten?

  • Vollzeitblogger – welches Gewerbe muss ich anmelden, wenn ich mich mit einem Blog voll selbstständig machen möchte?

Es wird das Gewerbe angemeldet, womit hauptsächlich Geld verdient wird. Zum Beispiel ein Handelsgewerbe bei Affiliate-Einnahmen oder Ankündigungsunternehmen, wenn das Einkommen hauptsächlich aus Kooperationen mit Firmen besteht.

Wenn jemand bereits ein Gewerbe angemeldet hat, kann er auch in andere Gewerbe „hineinarbeiten“, wenn sich diese wirtschaftlich ergänzen. Das fällt unter den Begriff „Nebenrechte“. Diese dürfen nicht mehr als 30 % des Jahresumsatzes betragen. Das gilt nur für freie Gewerbe, was ja für Blogger/innen relevant ist. 

  • Der Blog ist nicht die Haupttätigkeit

Beispiel: Eine Unternehmerin (Humanenergetikerin) möchte auf ihrer bereits bestehenden Website einen Blog starten um ihre Tätigkeit und passende Produkte, z. B. ätherische Öle, zu empfehlen. Sie erhält bei Kauf der Produkte eine Provision (Affiliate-Marketing).

Da ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und die Öle gemeinsam mit ihrer Tätigkeit als Humanenergetikerin beworben werden, braucht sie unter Einhaltung der o. a. Grenze kein Zusatzgewerbe.

Wenn diese Humanenergetikerin aber einen Modeblog hat und dort mit Affiliate-Marketing Geld verdient, muss ein dementsprechendes zweites Gewerbe angemeldet werden, weil kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Verkauf der Modeartikel und der Humanenergetik besteht.

Bloggen als Beruf: die 5 konkreten Schritte

1 Gewerbe ja oder nein? Im ersten Schritt muss man sich ansehen, welche Tätigkeit man ausübt und ob das unter die „Neuen Selbstständigen“ fällt oder ob ein Gewerbe anzumelden ist. Fällt der Blogger unter die Neuen Selbstständigen, wendet er sich am besten gleich an die SVS und an das Finanzamt. Bei dieser Beurteilung hilft die Wirtschaftskammer weiter. Liegt ein Gewerbe vor, muss spezifiziert werden, um welches es sich handelt.

2 Bei Bedarf wird im Gespräch mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer abgeklärt, in welcher Rechtsform gegründet werden sollte, falls es sich nicht um ein klassisches Einzelunternehmen handelt. Auch gibt es die Möglichkeit, Themen betreffend Firmennamen, Markenrecht und Firmenbuch zu klären. Nicht jeder Blogname darf verwendet werden, da ja gewisse Begriffe markenrechtlich geschützt sind und im Markenregister aufscheinen. Der Name darf außerdem nicht irreführend sein.Wenn ein Gewerbe angemeldet werden muss, bekommt der Blogger von der Wirtschaftskammer die Gründungsinformationen betreffend Gewerbe und Sparte. Die Kosten für die Mitgliedschaft (Grundumlage) betragen je nach Gewerbe für Blogger ungefähr zwischen 150 und 300 Euro jährlich

3 Es erfolgt die Gewerbeanmeldung. Diese kann die Wirtschaftskammer als Serviceleistung für die Bloggerin durchführen, die Bloggerin kann ihr Gewerbe aber auch selbst bei der Gewerbebehörde des Standortes, das sind die Bezirksverwaltungsbehörden, anmelden. Oder online über die Online-Gewerbeanmeldung (GISA). Der Gewerbeschein wird anschließend von der Behörde postalisch zugesendet. Bei Anmeldung über die Wirtschaftskammer bekommt man eine vorläufige Bestätigung.

4 Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS): Wenn das Gewerbe in das Gewerberegister eingetragen wurde, erfährt die SVS automatisch von der Anmeldung. Man bekommt die Vorschreibung der Pflichtversicherung (Vollversicherung), außer, man hat den Antrag auf Ausnahme für Kleinunternehmer eingereicht. Diesen Antrag muss man ausfüllen und an die SVS senden, wenn man beispielsweise nebenberuflich selbstständig sein möchte. Dabei darf man gewisse Grenzen nicht überschreiten und zahlt dann nicht die volle Versicherung, sondern nur die Unfallversicherung. Innerhalb von einem Jahr nach Gewerbeanmeldung kann auf die Kleinunternehmerregelung gewechselt werden.

5 Finanzamt: Beim Finanzamt ist der Betriebseröffnungsbogen (Verf24) innerhalb von einem Monat ab Gewerbeanmeldung abzugeben. Diesen bekommt man bei der Gründungsberatung der Wirtschaftskammer mit oder kann ihn online abrufen. Wer sich beim Ausfüllen dieses Bogens nicht gut auskennt, sollte sich Hilfe bei einer Steuerberatung holen. Dann wird man steuerlich registriert und bekommt eine eigene Steuernummer für die Einkommenssteuer. Es ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu führen und im Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Diese muss bis Ende April erfolgen, elektronisch über Finanzonline bis Ende Juni.

Zusammenfassung: Bloggen als Beruf- Gründung & Gewerbeanmeldung

Zusammenfassend kann man sagen: Es gibt kein eigenes Gewerbe nur für Blogger, man muss immer im Einzelfall schauen, was die Bloggerin tatsächlich macht und womit sie genau ihr Geld verdient und ob sie unter die Gewerbeordnung fällt und somit Gewerbetreibende ist.

Trifft dies zu, bestimmt man je nach Tätigkeit, welches Gewerbe die Bloggerin anmelden muss. Auskunft darüber gibt der Gründerservice der Wirtschaftskammer.

Wer als Blogger in Österreich ein Gewerbe anmeldet, kann in der Folge viele Services der Wirtschaftskammer in Anspruch nehmen wie zum Beispiel den Kalkulationsworkshop im Rahmen der Gründungsworkshops, um zu lernen, wie Preise richtig kalkuliert werden. (Die Angebote und Services können sich je nach Bundesland unterscheiden.)

Fallbeispiele: Bloggen als Beruf und Hobby

Die Hobbybloggerin

Anita, 35 ist Angestellte und Hobbybloggerin. Sie stellt auf ihrem Blog regelmäßig Bücher vor. Sie verdient monatlich über Affiliate-Marketing zwischen 15 und 40 Euro. Das heißt, sie verlinkt die einzelnen Bücher und bekommt bei einem Verkauf Provision vom Onlineversandhändler. Von Verlagen bekommt sie regelmäßig Rezensionsexemplare kostenlos zur Verfügung gestellt. Muss Anita ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, welches? Muss sie sonst noch etwas beachten, z. B. wegen der Rezensionsexemplare?

Ja, sie muss ein Gewerbe anmelden! Welches ist abhängig davon, womit mehr Einnahmen erzielt werden, das sollte im Einzelfall mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer abgeklärt werden.

Möglich sind zum Beispiel:

  • wegen Affiliate-Marketing -> Handelsgewerbe
  • wegen geschenkten Büchern + Vermarktung -> Ankündigungsunternehmen od. Werbeagentur

Sach- & Dienstleistungszuwendungen zählen auch zu den Einnahmen und sind zu versteuern.

Bartergeschäfte („Bezahlung“ mit Produkten)

Martin, 22 hat einen Kochblog und bisher damit kein Geld verdient. Nun hat er das Angebot, von einem Hersteller für Küchengeräte einen Hochleistungsmixer im Wert von 1.200 Euro „geschenkt“ zu bekommen. Es ist vereinbart, dass er einen Blogartikel darüber veröffentlicht, dafür darf er das Gerät behalten. Muss er dafür ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, welches? Was gilt es sonst noch dabei zu beachten?

Wenn es sich nur eine einmalige „Einnahme“ handelt: Nein,es ist kein Gewerbe anzumelden.

Wenn nicht, ist ein Gewerbe anzumelden. Es ist im Einzelfall abzuklären, ob ein Ankündigungsunternehmen oder eine Werbeagentur anmeldet werden kann.

Bei der Küchenmaschine handelt es sich um eine Sachleistung und diese ist steuerpflichtig.

„Geschenke“ für Blogger/innen

Sabrina, 42 ist Mamabloggerin und hat schon eine große Reichweite. Sie bekommt immer wieder ungefragt Produkte zum Testen zugeschickt oder auf Bloggerevents Goodie-Bags geschenkt. Darf sie ungefragt zugeschickte Produkte einfach behalten? Ist sie verpflichtet, darüber zu berichten, wenn sie Produkte behält oder auf Veranstaltungen geschenkt bekommt und annimmt? Müssen diese Geschenke versteuert werden und wer kontrolliert das überhaupt? Muss sie aufgrund dieser Geschenke ein Gewerbe anmelden?

Sie ist nicht verpflichtet, zurückzuschicken oder darüber zu berichten.

 Wenn sie das Produkt nicht bewirbt, handelt es sich dabei um keine Gegenleistung und demzufolge muss kein Gewerbe angemeldet werden.

In allen anderen Fällen und auch steuerlich ist hier der Einzelfall mit der Wirtschaftskammer bzw. der Steuerberatung zu klären.

Anonym bloggen

Lothar, 56, schreibt auf seinem Blog über Politisches. Da er befürchtet, Ärger mit seinem Arbeitgeber zu bekommen, schreibt er unter einem Pseudonym und hat auch im Impressum weder Name noch Adresse angegeben. Ist das erlaubt, solange er mit seinem Blog noch kein Geld verdient?

Wenn es keine Einnahmen bzw. Gewinnabsicht gibt, ist kein Gewerbe anzumelden.

Es handelt sich hier um eine journalistische Tätigkeit, die unter Neue Selbstständige fällt.

(Achtung: Zur Impressumspflicht von „Neuen Selbstständigen“ kann die Wirtschaftskammer keine Auskunft geben, diese fällt unter das Mediengesetz.)

Agenommen, Lothar wäre Unternehmer weil er z. B. Statement-T-Shirts mit Sprüchen verkauft und der politische Blog passt zu diesen Shirts. In diesem Fall handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit und das Unternehmen unterliegt einer Impressumspflicht. Wie ein Impressum konkret aussehen muss, erfährt man hier: Das korrekte Website Impressum

Arbeitslosengeldbezug & Selbstständigkeit als Blogger

Jonas, 24, ist gerade auf Jobsuche. Nun spielt er mit dem Gedanken, einen Blog zu starten, um nebenbei etwas Geld zu verdienen. Muss er dafür ein Gewerbe anmelden? Verliert er sein Arbeitslosengeld, wenn er Geld verdient, gibt es eine monatliche oder jährliche Grenze?

Ja, er kann geringfügig zum Arbeitslosengeld dazuverdienen, ob als Neuer Selbstständiger oder als Gewerbetreibender. Die Grenze liegt 2021 bei 475,86 Euro monatlich, hierfür ist nur der Gewinn relevant. Jonas sollte die Aufnahme der geplanten Tätigkeit unbedingt mit dem AMS abstimmen!

Ob und welches Gewerbe er anmelden muss, hängt wiederum davon ab, mit welchen Tätigkeiten am Blog er genau Geld verdient und ob er unter die Gewerbeordnung fällt.

Die Online-Unternehmerin

Renate, 34, ist Expertin für Networking und Kundenakquise und hilft als Unternehmensberaterin vor allem Jungunternehmer/innen. Nun hat sie auf ihrer Website auch einen Blog geründet und verdient etwas Geld mit Buchempfehlungen (klassische Affiliate-Links, Provision bei Kauf). Über ihren Blog bekommt sie viele neue Anfragen von Interessent/innen und deshalb bietet sie ihre Leistungen seit Kurzem auch online an, z. B. via Videocalls und Onlinekurse. Ein eigenes E-Book ist in Planung. Muss sie für ihre Online-Tätigkeiten wie Videocalls, Onlinekurse oder ein E-Book ein eigenes Gewerbe anmelden oder fällt dies in den Bereich als Unternehmensberaterin?

Ein Videocall, also eine klassische Einzelberatung fällt in den Bereich der Unternehmensberatung, das heißt es ist egal, ob sie ihre Beratungen offline oder online durchführt.

Onlinekurse (mit mehreren Teilnehmenden) fallen unter den Bereich Neue Selbstständige. Sie muss dafür kein weiteres Gewerbe anmelden.

Das gilt auch für E-Books. Dafür braucht sie kein Gewerbe anmelden, es ist eine journalistische Tätigkeit und fällt auch unter den Bereich der Neuen Selbstständigen. Es wird nur steuerlich anders eingereiht: „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ anstatt von „Einkünften aus Gewerbebetrieb“.

Affiliate-Marketing kann sie aufgrund von Nebenrechten ausüben, wenn die Einnahmen nicht mehr als 30 % des Einkommens ausmachen und ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Würde sie diese Grenze überschreiten, wäre ein Handelsgewerbe anzumelden.

Der bloggende Journalist

Helge, 27 hat gerade sein Studium beendet und möchte nun mit dem Schreiben Geld verdienen. Er möchte seinen bestehenden Blog über ein Abosystem monetarisieren (Leser/innen zahlen 3 Euro pro Monat) und als freier Journalist für verschiedene Magazine schreiben. Fällt er in den Bereich der Neuen Selbstständigen oder muss er, weil er auch bloggt, ein Gewerbe anmelden?

Muss Helge, wenn er über Affiliate-Marketing oder Kooperationen Geld verdient, ein Gewerbe anmelden?

Wenn Helge als freier Journalist arbeitet und auch, wenn er seinen Blog durch ein Abosystem monetarisiert, fällt er unter die Neuen Selbstständigen, das bedeutet, er muss kein Gewerbe anmelden.

Wenn er jedoch über ein Affiliate-Marketing oder Kooperationen Geld verdient, muss er ein dementsprechendes Gewerbe anmelden. Es ist im Einzelfall abzuklären, um welches Gewerbe es sich handelt.

Die Reisebloggerin

Monika hat einen Reiseblog gegründet und schreibt über ihre große Leidenschaft. Sie hat mit dem Blog noch kein Geld verdient, wird jedoch von Hotels zu Nächtigung und Verpflegung eingeladen. Anschließend schreibt sie einen Blogartikel über ihren Aufenthalt.

Muss Monika für diese Tätigkeit ein Gewerbe anmelden? Welches? Ist sonst noch etwas zu beachten?

Wenn Monika nicht nur einmalig sondern regelmäßig von Hotels eingeladen wird, übt sie eine gewerbliche Tätigkeit aus, da eine Einladung wie eine Geldeinnahme zu betrachten ist. Daher muss sie ein Gewerbe anmelden – ob es sich um ein Ankündigungsunternehmen oder eine Werbeagentur handelt, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Einladung muss außerdem versteuert werden.

Info: Wenn du Fragen hast, die ein mögliches Gewerbe betreffen, wende dich bitte gleich an den Gründerservice der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland. Kommentare in diese Richtung werden von mir nicht beantwortet.

Wenn du jemanden brauchst, der dich als Gründerin durch den Behördendschungel begleitet oder wissen willst, ob die Selbstständigkeit überhaupt etwas für dich ist, wende dich an meine Kollegin Elisabeth Pernitsch.

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Ines Fritz