zuletzt aktualisiert am 29. August 2023 von Ines
Wie kann ich mich als Blogger in Österreich selbstständig machen?
Ich hatte null Tau, dafür aber umso mehr Ängste und hätte damals echt jemanden gebraucht, der mich an die Hand genommen hätte und mir erklärt hätte, wie das mit dem Bloggen, Gewerbe und Geld verdienen so funktioniert.
Darum habe ich alles in diesem Artikel zusammengefasst, was ich gerne vorher gewusst hätte!
Nur zur Info: Hier geht es um meine persönlichen Erfahrungen und Tipps, das heißt also nicht, dass es nicht auch anders funktioniert. Dieser Artikel dient zur ersten groben Orientierung. Er ersetzt keine professionelle Beratung und gibt keine Gewähr auf die Richtigkeit der Angaben. Die Tipps gelten für Österreich.
Eine Zusammenfassung, wie du Schritt für Schritt vorgehst, wenn du dich mit einem Blog selbstständig machen willst und viele weitere nützliche Infos, Tipps und Links findest du am Ende des Artikels!
Bloggen als Beruf
Ich hatte einen Riesenschiss davor, mich selbstständig zu machen, aber zugleich großes Glück: Mein damaliger Chef, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, nahm mir in einem Gespräch alle Ängste und so gründete ich 2017 eine nebenberufliche geringfügige Selbstständigkeit.
Dieses Gewerbe legte ich allerdings später ruhend und gründete im Januar 2019 noch einmal neu.
Seitdem bin ich mit meiner Werbeagentur „Ines Fritz – Blogcoaching & Blogtexte“ hauptberuflich selbstständig. Ich berate Unternehmen und Einzelpersonen, wie sie sich einen Blog aufbauen, Reichweite erzielen und Bekanntheit erlangen oder Geld verdienen können.
Ich bin nicht nur Blogcoach sondern auch Bloggerin. Meine Blogs „Frauen verstehen„, frauenmut und mein Unternehmensblog, auf dem du hier gerade liest, laufen nebenher. Sie tragen durch Affiliate-Marketing und Kooperationen wesentlich zu meinem Einkommen bei.
Wann muss ich mich als Bloggerin in Österreich selbstständig machen?
Die Definition auf der Seite der österreichischen Wirtschaftskammer:
„Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betrieben wird.“ (Hier gibt es die ausführlichen Infos zur Gewerbeberechtigung.)
Sobald du also regelmäßig Einnahmen erzielst oder es auch nur vorhast, musst du dich selbstständig melden und/oder ein Gewerbe anmelden.
Das gilt übrigens für JEDE Tätigkeit, nicht nur für das Bloggen.
Welches Gewerbe muss ich als Blogger/in in Österreich anmelden? Muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Es kommt darauf an.
Ist das Bloggen deine Haupttätigkeit?
Wenn du ausschließlich schreibst, also Autorin oder Journalistin bist, kann das unter den Begriff der „Neuen Selbstständigen“ fallen. Das gilt auch für den Fall, dass du Online-Unterricht erteilst.
Achtung: Wenn du unter die „Neuen Selbstständigen“ fällst, hast du kein Gewerbe und bist kein Mitglied der Wirtschaftskammer. Das heißt, du kannst das Angebot der Wirtschaftskammer nicht in Anspruch nehmen. In dem Fall empfehle ich dir, dich bei meiner Kollegin Elisabeth Pernitsch umzuschauen, die sich auch auf Neue Selbstständige spezialisiert hat und Unternehmerinnen durch den Behördendschungel hilft: Gründen als Neue Selbstständige
Willst du dich hauptberuflich als Grafikerin, Marketingexpertin oder Programmiererin etc. selbstständig machen und das Bloggen läuft nebenher?
Dann musst du ein dementsprechendes Gewerbe anmelden, musst Sozialversicherung zahlen und bist Mitglied der Wirtschaftskammer.
Das gilt für „freie Gewerbe“ UND für reglementierte Gewerbe, für die du zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen zur Unternehmensgründung noch einen Befähigungsnachweis brauchst.
Wenn du hauptberuflich bloggst, gibt es zwar kein eigenes Gewerbe für Blogger aber unterschiedliche Einordnungen.
Wenn du hauptsächlich mit Affiliate-Marketing dein Geld verdienst, kann dies unter Handelgewerbe fallen.
Verdienst du dein Geld mit Kooperationen, kann es sich um einAnkündigungsunternehmen handeln.
Ich habe eine Werbeagentur, weil mein Kerngeschäft daraus besteht, Kundinnen und Kunden bei ihrem Content-Marketing oder beim Bloggen zu beraten, meine Blogs laufen nebenbei. Es ist möglich, in andere freie Gewerbe „hineinzuarbeiten“, wenn gewisse Grenzen nicht überschritten werden. So kann man z. B. hauptsächlich wie ich eine Werbeagentur führen und mit Affiliate-Marketing und Kooperationen über die Blogs Geld verdienen.
Natürlich sind diese Angaben ohne Gewähr und jeder Fall muss gesondert beurteilt werden. Dafür gibt es kostenlose Gründungsberatungen bei der Wirtschaftskammer Österreich, in denen auf deine individuelle Situation eingegangen und deine Fragen genau beantwortet werden.
Bloggen in Österreich: Selbstständigkeit – Geringfügigkeit, Versicherung, Steuern
Du kannst deine Selbstständigkeit geringfügig, also zum Beispiel neben deinem Job oder neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes ausführen.
Sozialversicherung
In Österreich besteht grundsätzlich eine Pflichtversicherung, die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung umfasst.
Selbstständige sind bei der SVS, der Sozialversicherung der Selbstständigen versichert.
Wenn du nur geringfügig selbstständig bist, kannst du eine Ausnahme von der Vollversicherung beantragen.
Das heißt, dass du unter einer gewissen jährlichen Einkommensgrenze nicht bei der SVA vollversichert sein musst. Du zahlst nur die Unfallversicherung, die ca. 30 Euro im Quartal beträgt.
Die Einkunftsgrenze dafür beträgt im Jahr 2021 5.710,32 Euro, die Umsatzgrenze 35.000 Euro.
Wenn du über diese Grenzen hinauskommst, bist du bei der SVS vollversichert, auch wenn du durch eine unselbstständige Tätigkeit bei einer anderen Versicherung sozialversichert bist und doppelt versichert. Wie hoch die Beiträge sind, kannst du auf der Seite der SVS nachlesen.
Die Beiträge für die SVS sind normalerweise einmal im Quartal fällig.
Achtung: Besonders vorsichtig solltest du sein, wenn du dich neben dem Bezug von Arbeitslosengeld selbstständig machen willst! Es gelten auch hier monatliche Grenzen für Geringfügigkeit und Umsatz und wenn du darüber hinauskommst, musst du das Arbeitslosengeld zurückzahlen!
Einkommenssteuer
Einkommen wird ab einem Betrag von 11.000 Euro jährlich immer versteuert. Es werden alle deine Einkünfte addiert, das heißt, dein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit wird deinem Einkommen aus einer etwaigen unselbstständigen Tätigkeit hinzugerechnet.
Die Einkommenssteuer wird im Nachhinein berechnet – Sobald du selbstständige Einkünfte erzielst, bist du zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet!
Umsatzsteuer
Wenn du gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreitest, bist du in Österreich Kleinunternehmer/in und umsatzsteuerbefreit.
Über der Grenze von 30.000 Euro jährlich musst du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und darfst dir im Gegenzug die Vorsteuer zurückholen.
Wirtschaftskammer – Grundumlage
Als Mitglied bei der Wirtschaftskammer musst du eine Grundumlage entrichten, deren Höhe vom Art des Gewerbes abhängt.
Für Werbeagenturen gilt etwa 2021 ein Betrag von 216 Euro im Jahr. Dafür gibt es im Gegenzug auch einige Leistungen und Angebote der Wirtschaftskammer.
Kosten für die Selbstständigkeit
Wenn du dich also geringfügig selbstständig machst, musst du also auf jeden Fall ab sofort ca. 10 Euro pro Monat für die Versicherung (SVA einplanen), dementsprechend mehr, wenn du über die Grenzen kommst.
Die Wirtschaftskammer-Grundumlage ist bei Mitgliedschaft jedenfalls zu bezahlen, kann sich aber verringern, wenn du dein Unternehmen erst mitten im Kalenderjahr gründest.
Die Einkommenssteuer wird erst im Nachhinein für das vergangene Kalenderjahr – auf Basis der Einkommenssteuererklärung – festgesetzt.
Das solltest du unbedingt schon vorher mit einkalkulieren, sonst kann es für dich zu überraschenden Nachzahlungen kommen!
Wenn du wissen willst, wieviel du zurücklegen musst, besprichst du dies am besten in einem Termin mit einer Steuerberatung oder im Rahmen einer Gründungsberatung.
Als Blogger Geld verdienen – Einkommen generieren
Die Möglichkeiten als Blogger Geld zu verdienen reichen von Bannerwerbung, Affiliate-Marketing und Kooperationen bis hin zum Verkauf von eigenen Produkten. Auch kannst du mit einem Blog indirekt Geld verdienen, wenn du zum Beispiel Texterin bist und dein Blog als Portfolio dient.
Am lukrativsten sind eigene Produkte, das heißt E-Books oder Onlinekurse, die skalierbar sind. Das heißt du steckst einmal viel Arbeit und Zeit in ein Produkt und kannst es dann vervielfältigen. Natürlich ist die Arbeit damit noch nicht getan, denn Produkte und Kurse wollen gelauncht werden und auch Marketing und Werbung nehmen viel Zeit in Anspruch.
Wieviel du als Bloggerin verdienen kannst, hängt von Reichweite, Vertrauen deiner Leser/innen und deinen Verkaufs- und Marketingskills ab. Die Bandbreite reicht von ein paar Hundert bis hin zu zigtausend Euro, die man als Blogger pro Monat verdienen kann.
Mehr Leser bedeuten übrigens nicht zwangsläufig mehr Umsatz, es gibt viele, die von kleinen Nischenblogs gut leben können, einfach weil sie insgesamt zwar wenig, aber dafür genau die richtigen Leute auf ihre Website ziehen.
Ich habe mir mit meinen Blogs mittlerweile ein stabiles monatliches passives Einkommen durch Affiliate-Marketing aufgebaut.
Wie viel muss ich verdienen, um davon leben zu können?
Ganz stark vereinfacht: Dir bleiben ca. 40-50 % von deinem Umsatz übrig.
3000 Euro Umsatz im Monat klingen erst einmal viel! Davon musst du allerdings alle Ausgaben wie Versicherung, Blogkosten, Dienstreisen abziehen. Und natürlich musst du die Steuernachzahlung im Folgejahr mit einplanen. Viel mehr als 1.200 – 1.500 Euro bleiben dir also nicht übrig. Ein schönes Büro oder luxuriöses Firmenauto sind da eher nicht mit drin!
Wie viel Umsatz du brauchst, um einen bestimmten Betrag netto im Monat zur Verfügung zu haben, lernst du in Workshops der Wirtschaftskammer oder in einer Gründerberatung.
Wenn du dich hauptberuflich selbstständig machen willst, empfehle ich dir
- dich vorab finanziell abzusichern und einen Notgroschen anzusparen (für 6-12 Monate)
- wenn du arbeitssuchend bist kannst du in Österreich unter gewissen Voraussetzungen das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) in Anspruch nehmen, bei dem du bis 6 Monate lang unterstützt werden kannst (Infos beim AMS).
- dich alternativ erst geringfügig und nebenbei selbstständig zu machen (neben dem Hauptjob, Jobsuche oder in Elternkarenz) und dir einen Kundenstamm bzw. ein Netzwerk aufzubauen.
Vor dem Bloggen: Ausgangsüberlegungen
Die drei großen Themen, die du vorab behandeln solltest betreffen deine Fähigkeiten, Zeit und Geld.
In diesem Artikel habe ich alles zusammengefasst, was du beachten solltest, bevor du mit dem Bloggen anfangen möchtest.
Wenn du dich als Bloggerin selbstständig machen willst, musst du dir allerdings nicht nur überlegen, wie du den Blog finanzieren kannst, sondern wie er dir Geld einbringt.
Auch wenn dein Haupteinkommen (noch) ein anderes ist: Fange niemals an, ohne dir überlegt zu haben, WIE du dein Geld verdienen willst. Wenn du denkst, du bloggst einfach mal drauf los und dann wird das Geld schon irgendwann von selbst kommen, sitzt du einem großen Irrtum auf! Im Idealfall verdienst du mit deinem Blog nämlich schon im ersten Jahr Geld und arbeitest zumindest kostendeckend!
Kläre für dich, bevor du dich selbstständig machst, folgende Themen:
- Ist dein Blogthema profitabel?
- Könntest du Gastartikel für Magazine und Plattformen schreiben und Geld damit verdienen?
- Bei welchen Firmen könntest du um Kooperationen anfragen?
- Welche Produkte könntest du auf deinem Blog empfehlen (Affiliate-Marketing)
- Könntest du (später) eigene Produkte wie Coachings, Onlinekurse oder E-Books anbieten?
Beantworte diese Fragen ehrlich und so spezifisch wie möglich. Schreibe dir mindestens 10-20 Kooperationen oder Produkte auf, mit denen du für Blogeinnahmen sorgen kannst!
Als Blogger/in selbstständig machen – das solltest du jetzt tun!
Arbeite schon vor der Unternehmensgründung effizient und verschwende nicht Monate deiner Zeit mit Recherchen im Internet mit Fragestellungen, die in einem einstündigen Gespräch geklärt werden können.
Selbstständig als Blogger: Unternehmensgründung
Um dir einen Überblick zu verschaffen, siehst du dich am besten auf der Seite des Gründerservice der Wirtschaftskammer um und lädst dir den Leitfaden für Gründerinnen und Gründer (Stand: Januar 2023) herunter. Für alle weitere offenen Fragen vereinbarst du eine Beratung bei der Wirtschaftskammer.
Nimm als WKO-Mitglied unbedingt die Leistungen in Anspruch! Zum Beispiel die Gründerworkshops rund um Buchhaltung, Marketing und Co.!
Wenn du auf Jobsuche bist, kannst du auch mit deinem/r Berater/in vom AMS sprechen. In Österreich gibt es das UGP, ein Unternehmensgründungsprogramm des AMS, bei dem du bis zu 6 Monate lang unterstützt wirst, wenn du gewisse Voraussetzungen erfüllst.
Wenn du dich in einem aufrechten Dienstverhältnis befindest: Wirf einen Blick in deinen Arbeitsvertrag bzw. informiere zuerst Chefin oder Chef über deine geplante Selbstständigkeit. Nicht immer ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit erlaubt!
Businessplan/Konzept erstellen
Viele Unternehmer/innen erstellen nur einen Businessplan, weil sie ihn z. B. für die Bank brauchen, um eine Finanzierung zu bekommen. Du solltest jedenfalls mindestens ein Blogkonzept erstellen, wenn du professionell starten möchtest.
Ein Konzept oder Businessplan zwingen dich, über Zahlen nachzudenken und konkret zu werden. Du musst dir überlegen, wie genau du zu Kunden und Aufträgen bzw. Einnahmen kommst und wie hoch dein Umsatz genau sein soll. Außerdem solltest du dir bereits im Vorfeld über Risiken bewusst sein und auch eine Strategie entwickelt haben, diesen gegenzusteuern.
Mehr Infos zu den Inhalten eines Businessplans findest du auf der Seite des Gründerservices. Hier gibt es auch ein kostenloses Tool, mit dem du deinen Businessplan einfach erstellen kannst!
Blogaufbau und deine Testphase als professionelle Bloggerin
Zuerst einmal musst du dir natürlich einen Blog aufbauen. An anderer Stelle habe ich für dich eine genaue Anleitung, wie du mit deinem Blog startest, erstellt.
Wenn du neu in der Bloggerwelt bist, ist es nun an der Zeit, Routinen zu entwickeln und einzuschätzen, ob das wirklich deinem Traum einer beruflichen Zukunft entspricht.
Nimm dir die Zeit einmal für 3-4 Monate zu bloggen und dich auszuprobieren! Nimm dabei dein Marketing ernst und schreibe auch schon erste Kooperationspartner an, um ein Gefühl für Kundenakquise und Vertrieb zu bekommen!
Wenn du schon länger nebenbei bloggst, kannst du bestimmt schon abschätzen, ob du dieses Hobby zum Beruf machen willst. Natürlich ist es noch einmal ein Unterschied, wenn du regelmäßig schreiben oder auf Wünsche von Kooperationspartnern eingehen musst!
Lege dir für deine Testphase unbedingt eine richtige Content-Strategie zu. Diese wird dir helfen, dranzubleiben und alle wichtigen Themen abzudecken.
Meine Erfahrungen aus der Praxis: Bloggen als Beruf
Ganz ehrlich: Am Anfang habe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.
Aber hätte ich gewusst, wie unkompliziert eine geringfügige Selbstständigkeit ist, hätte ich mich schon viel früher selbstständig gemacht, nämlich als ich auf Jobsuche war und dementsprechend viel Zeit zur Verfügung hatte.
Ich ließ damals bei meinem AMS-Berater anklingen, dass ich mich mit meinem Blog gerne geringfügig selbstständig machen wollte. Davon hat er mir abgeraten und mehrmals betont, dass ich irrsinnig aufpassen müsse, um nicht die Arbeitslosenunterstützung zurückzahlen zu müssen. Das hat mir so große Angst gemacht, dass ich mich nicht drübergetraut habe.
Heute würde ich das bedenkenlos tun, auch weil ich mittlerweile top informiert bin.
Klar hast du ein paar Kosten. Der große Vorteil ist aber auch: Du kannst die Ausgaben für den Blog steuerlich geltend machen, sobald du dich selbstständig gemacht hast. Wenn du mehr Ausgaben als Einnahmen hast, kann sich das sogar positiv auf die Steuer auswirken. Wenn du nur hobbymäßig bloggst, musst du die Kosten immer aus deiner privaten Tasche bezahlen.
Ein Blog kann außerdem eine gute Referenz für zukünftige Bewerbungsgespräche sein und dir helfen, einen Job zu finden – vor allem wenn du ihn professionell betreibst!
Im Optimalfall wird aus der geringfügigen Selbstständigkeit schließlich eine volle, weil du genug Einkommen und Routine hast und den Schritt nun endlich wagst!
Wenn du dich also auf Jobsuche oder in Karenz befindest, ziehe diese Option also unbedingt in Erwägung und lasse dich nicht abschrecken. Natürlich ist es wichtig, dass du dich vorher gut über Zuverdienstgrenzen informierst!
Bloggen neben dem Hauptberuf
Was für mich nicht so gut funktioniert hat, war das Bloggen neben meinem Hauptberuf.
Als Marketingleiterin hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit, in die ich sehr viel Hirnschmalz investierte.
Zwar arbeitete ich nur in Teilzeit, mein Hirn war dennoch „aufgebraucht“ und brauchte an den Wochenenden Regeneration, und ich arbeitete nur halbherzig an meinen Blogs und Träumen.
Das würde ich heute anders machen und tatsächlich bereits neben der Jobsuche geringfügig selbstständig werden.
Alternativ würde ich mir einen Teilzeitjob so einteilen, dass ich nicht täglich ins Büro müsste und mindestens ein bis zwei ganze Tag pro Woche zum Bloggen zur Verfügung hätte. Außerdem würde ich einen anspruchsloseren Teilzeitjob suchen und meine kreative Energie in den Blog stecken.
Unternehmensgründungsprogramm in Österreich
Ich habe letztlich mit Unterstützung des UGP gegründet, was für mich persönlich auch Nachteile hatte.
Grob gesagt, wird man beim UGP 6 Monate lang unterstützt. 4 Monate davon dienen der Vorbereitung, danach wird gegründet und die Unterstützung geht noch 2 Monate danach weiter.
Vor der Gründung, also in den ersten 4 Monaten darf man keinen einzigen Cent verdienen, keine Website online haben und auch keine Werbung machen!
Für mich hätte es besser funktioniert, weniger Vorbereitungszeit zu haben und dafür nach der Gründung länger unterstützt zu werden. Weil ich meinen Businessplan ja schon fertig hatte und außer meinem Laptop nichts brauchte, war ich mit der Vorbereitung in Windeseile durch.
Ich stand also in den Startlöchern, durfte aber weder Kunden akquirieren, noch die Website online stellen, noch Werbung betreiben.
Was allerdings wirklich toll ist: Es gibt etliche Workshops zu den Themen Buchhaltung, Marketing, Verkaufen. Außerdem stehen mehrere Beratungsgespräche bis zu 2 Jahre nach Unternehmensgründung zur Verfügung. Und das alles kostenlos!
Profitipps für den Start, wie du dich als Blogger/in in Österreich selbstständig machst
Organisation: Lies dir den Leitfaden für Gründer durch, notiere offene Fragen. Halte dich nicht länger als 1, 2 Tage damit auf. Nimm ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftskammer in Anspruch oder erkundige dich beim AMS nach den Möglichkeiten. Sei hartnäckig und lass dich nicht so schnell verunsichern wie ich damals.
Minimalistischer Start: Du brauchst kein Logo, kein Corporate Design, du brauchst nicht einmal Visitenkarten. Halte deine Investitionskosten gering. Suche dir nicht sofort ein Büro und kaufe dir keinen neuen Computer, wenn dein jetziger funktioniert. Arbeite mit dem, was du hast. Wenn du geringfügig selbstständig sein möchtest, kann dir wirklich nicht viel passieren. Wenn das Ganze nichts für dich ist, kannst du das Gewerbe jederzeit ruhend legen oder abmelden.
Kundentermine: Es ist heutzutage kein Problem mehr, sich für Geschäftstermine im Café zu treffen. Wenn du es offizieller gestalten möchtest, buche einen Besprechungsraum in einem der vielen Co-Working-Spaces, die schon in jeder größeren Stadt angeboten werden. Dort kannst du dir auch einen Arbeitsplatz mieten, wenn du eine Abwechslung zum Homeoffice brauchst.
Buchhaltung: Lege deine Rechnungen Monat für Monat ordentlich ab. Schreib drauf, wann sie bezahlt wurden und worum es bei der Rechnung geht. Als Datum musst du das Datum des Geldflusses nehmen, also zum Beispiel das Datum der Abbuchung am Konto.
Webauftritt: Die einzige Voraussetzung für deine Selbstständigkeit ist ein ordentlicher Webauftritt. Im Bestfall hast du eine WordPress-Seite, die du selbst betreuen kannst. Plus einen Social-Media-Kanal wie Facebook oder Instagram. Suche für die Website jemanden, der dir bei der optischen Gestaltung oder bei technischen Problemen weiterhelfen kann. Wenn du dich selbst mit WordPress auskennst, sollten ein paar Stunden von einem Profi ausreichen.
Weiterbildung: Neben dem Webauftritt sind ein Coaching oder eine einschlägige Weiterbildung (keine Ausbildung!) das Einzige, in das ich anfangs investieren würde. Einfach, weil dir Wissen sehr viel Zeit und Geld erspart und dich schneller ans Ziel bringt.
Zusammenfassung: Gewerbe, SVS & Finanzamt
- Gewerbe ja/nein?: Wenn du nicht unter den Begriff der Neuen Selbstständigen fällst, musst du dein Gewerbe bei der Gewerbebehörde anmelden. Auch die Wirtschaftskammer kann die Anmeldung stellvertretend für dich übernehmen.
Wann: wenn man Gewerbetreibende/r lt. Gewerbeordnung ist, rückwirkend nicht möglich! Ob du mit deiner Tätigkeit unter die Gewerbeordung fällst und du ein Gewerbe anmelden musst, sagt dir die Wirtschaftskammer!
Weitere Infos: WKO – Gewerbeanmeldung Österreich
Achtung: Fällst du unter die „Neuen Selbstständigen“ musst du zwar kein Gewerbe anmelden, aber Punkt 2 und 3 sind für dich trotzdem relevant. - Sozialversicherung: Die SVS schickt dir eine Vorschreibung über den Sozialversicherungsbertrag zu. Bei Kleinunternehmen kann unter gewissen Voraussetzungen um Ausnahme von der Vollversicherung ansuchen.
Wann: Vorschreibung kommt automatisch nach Gewerbeanmeldung. Ausnahmeformular so bald wie möglich abgeben, geht aber auch, wenn man schon eine Vorschreibung erhalten hat.
Weitere Infos: SVS – Kleinunternehmer - Finanzamt: Dort musst du Betriebseröffnungsbogen (Formular Verf 24 bei Einzelunternehmen) abgeben, Hilfe durch Steuerberatung oder FAQ Wirtschaftskammer
spätestens 1 Monat nach Gewerbeanmeldung
zukünftig muss jährlich eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden
Weitere Infos: Steuerberater/in deiner Wahl, WKO – Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung bzw. FAQ zum Fragebogen
Hier findest du den Artikel, der in (unbezahlter) Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Kärnten entstanden ist: Bloggen als Beruf
Wenn du Fragen zu Themen wie Gründung und Gewerbe hast, wende dich bitte gleich an Finanzamt, SVS oder das Gründerservice der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland. Ich beantworte diesbezüglich keine Anfragen in den Kommentaren oder per E-Mail!
Herzensempfehlung: Du traust dich als Frau (noch) nicht alleine durch Österreichs Behördendschungel?
Wenn du kein Wirtschaftskammermitglied bist, weil du kein Gewerbe hast oder du Angst vor dem ganzen Behördendschungel hast und jemanden brauchst, der dir das alles einmal richtig erklärt, wendest du dich am besten an meine liebe Businessfreundin Elisabeth Pernitsch.
Sie hilft dir auch weiter, wenn du noch nicht weißt, ob du dich überhaupt selbstständig machen solltest.
Hier findest du ihre Website: Elisabeth Pernitsch – Businessmentorin
Und hier ihre kostenlose Anleitung, wenn du als Neue Selbstständige gründen willst: Gründen als Neue Selbstständige in Österreich
Hi Ines!
Danke für deinen tollen Artikel:)
Für meinen „Plan“ brauche ich kein Gewerbe anmelden, das ist schon mal klar. Wenn ich aber mit div. Unternehmen eine Kooperation eingehe, dass ich per Affiliate Link für das Unternehme werbe – was müsst ich da zusätzlich anmelden – Handel oder Werbeagentur? Oder ist beim Affiliate Marketing das alles nicht nötig? Gibts hier einen „klaren“ Weg oder ist das ganze ein Graubereich?
Vielen Dank und Liebe Grüße!
Martina
Hallo Martina! Hast du diesen Artikel schon gesehen – hier gibt es viele Infos und Fallbeispiele: https://ines-fritz.at/bloggen-als-beruf-in-oesterreich/
Bitte wende dich mit deinen Fragen an das Gründerservice der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland, da ich keine Beratungen durchführen kann und darf!
Alles Gute für dich!
Hallo,
vielen Dank für deine Infos:)
Ich möchte ab dem Frühjahr hauptberuflich online Kurse anbieten, später dann auch „echte“ Workshops (so zu sagen live;) und ev. irgendwann auch 1:1 Coachings. Somit falle ich mit diesen Tätigkeiten in kein Gewerbe meines Wissens nach. (=freier Beruf =neue Selbständige, richtig?) Im Laufe des Jahres möchte ich mir dann auch div. Kooperationen aufbauen, z.B. eben mit den erwähnten Affiliate-Links. Ich würde sagen, wenn es soweit ist kann ich ja dann abklären, ob und welches Gewerbe nötig sein wird. Was sagst du dazu? Danke nocheinmal!
Alles Liebe, Martina
Liebe Martina, bitte wende dich mit deinen Fragen an die Wirtschaftskammer in deinem Bundesland – das ist genau die richtige Ansprechstelle für dich!
Alles klar! Danke
Liebe Ines!
Du hast mit dem Artikel so sehr mein Leben leichter gemacht, fantastisch, ich feiere dich!!❤️
Eine Frage habe ich dennoch – wenn ich bloggen werde und online Kurse anbieten möchte, und nebenbei noch in Teilzeit arbeite – bedeutet das -> geringfügig Selbständig? Nicht neue selbständige, da ich ja daneben noch einen Job habe. (Und es ist ja auch keine Gewerbe.)
Ich habe schon den WKO angerufen aber sie waren so unfreundlich.^^ Aber ich gebe nicht auf!!
Alles Liebe und danke im Voraus,
Emma
Hallo Emma! Vielen, vielen Dank für deinen Kommentar, das freut mich so sehr!
Also, ich versuche mal, etwas Licht in die Sache zu bringen – und wie immer natürlich ohne Gewähr!
Geringfügig selbstständig bist du, wenn du eine gewisse Einkommensgrenze im Jahr nicht überschreitest. Dieser Begriff hat also nur mit dem Einkommen zu tun. Wenn du diese Grenze überschreitest, bist du nicht mehr geringfügig selbstständig – egal ob du einen Hauptjob hast oder nicht. Du kannst auch voll selbstständig sein trotzdem du einen normalen Vollzeitjob hast!
Neue Selbständige bist du, wenn du selbstständig bist aber kein Gewerbe anmelden musst. Viele Künstler, Journalistinnen etc. fallen darunter. Ob man ein Gewerbe braucht oder unter die Neuen Selbstständigen fällt, kann man sich nicht aussuchen, dafür gibt es eine Liste. Wenn du damit geringfügig verdienst wärst du dann also geringfügig selbstständig UND Neue Selbstständige, wenn du da drunter fällst. Das heißt, dass du kein Gewerbe anmelden musst, sehr wohl aber Versicherung bei der SVS zahlen musst und das Einkommen dann natürlich versteuern.
Bei der Einordnung, ob man ein Gewerbe braucht, hilft im Regelfall die Wirtschaftskammer weiter. Schade, dass du da schlechte Erfahrungen gemacht hast – vielleicht magst du mir ja noch ein separates E-Mail dazu schreiben. Sie sehen sich dann ganz genau an, was man macht und ob ein Gewerbe anzumelden ist. Wenn du nur Online-Kurse anbietest (das zählt glaube ich als Unterricht), fällst du wahrscheinlich unter die Neuen Selbstständigen, ja. Aber man muss dann noch aufpassen, ob was dazu kommt. Wenn du zum Beispiel dann auch Kooperationen mit deinem Blog machst und mit bezahlten Beiträgen oder Affiliate-Marketing Geld verdienst, kann es nämlich wiederum sein, dass du unter die Gewerbeordnung fällst und ein Gewerbe anmelden musst.
Zu dem ganzen Thema ist auch noch ein neuer Artikel online gegangen, sieh dir den noch mal an: Bloggen als Beruf
Und die Wirtschaftskammer hat auch gerade erst eine ganze Seite zu dem Thema „Online Content Creator“ erstellt: https://www.wko.at/service/k/gruendung-uebergabe/Online-Content-Creator.html
Hallo Ines,
vielen Dank für diesen Artikel. Ich hätte dazu noch eine Frage: Muss ich für einen Buchblog ein Gewerbe anmelden, wenn ich dort hauptsächlich meine Meinung zu Büchern abgebe? Geld soll damit keines verdient werden. Ich würde aber vermutlich ab und zu kostenlose Rezensionsexemplare von Verlagen und Autoren bekommen. Und wie sieht die Sache aus, wenn ich diesen Blog gemeinsam mit anderen Bloggerinnen führe? Einige davon würden aus Österreich, einige aus Deutschland kommen. Wir möchten damit kein Geld verdienen.
Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe.
Liebe Katharina! Genau zu diesem Thema und dem konkreten Beispiel geht in den nächsten 1-2 Wochen ein Blogartikel mit vielen Fallbeispielen online – auch zu Buchblog und Rezensionsexemplaren. Du kannst noch darauf warten oder aber gleich bei der Wirtschaftskammer anrufen, die geben dir auch Auskunft dazu! 🙂
Hallo Ines!
Erstmal danke für diesen informativen Artikel. Hätte diesbezüglich eine Frage. Wie funktioniert das genau wenn man als Blogger starten möchte aber zurzeit noch Vollzeit arbeitet. Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Edit 12.8.2021, noch einmal genauer: Ein Gewerbe muss man in Österreich anmelden, wenn man unter die Gewerbeordnung fällt. Nicht jede/r Blogger/in muss ein Gewerbe anmelden, manche können auch unter den Begriff der „Neuen Selbstständigen“ fallen. Es ist jedoch in beiden Fällen, ob Gewerbe oder nicht, das Einkommen zu versteuern bzw. der SVS-Beitrag zu leisten. Dazu kommt in Kürze ein ausführlicher Artikel online!
Urprüngliche Antwort:
Hallo Fabian, sobald du eine Tätigkeit in Österreich gewerbsmäßig ausübst, musst du ein Gewerbe anmelden – Mehr dazu in der Gewerbeordnung §1.
Grob zusammengefasst: Sobald du mit deinem Blog Geld verdienst bzw. es beabsichtigst.
Es hat nichts damit zu tun, ob du Vollzeit, Teilzeit, geringfügig oder gar nicht arbeitest. Man kann ja auch z. B. Vollzeit arbeiten und daneben voll selbstständig sein – in Österreich ist man dann halt doppelt versichert.
In spätestens 2 Wochen kommt zu diesem Thema noch einmal ein ausführlicher Artikel online!
Wie immer ist meine Antwort ohne Gewähr und bei Fragen immer an die Wirtschaftskammer wenden. 🙂
Liebe Grüße, Ines
Hallo, Ines! Ein sehr informativer Artikel. Hast Du für sen Verkauf von eigenen Produkten bzw. Materialien einen Gewerbeschein für Handel? Wie sieht es mit anderen Produkten aus? Danke! Liebe Grüße! andreas
Hallo Andreas,
ich verkaufe keine eigenen Produkte oder Materialien. Wenn ich einen Onlinekurs als „digitales Produkt“ anbiete, ist das ja eine Dienstleistung von mir als Blogcoach bzw. Werbeagentur.
Zitat aus dem Artikel: „Ich habe eine Werbeagentur, weil mein Kerngeschäft daraus besteht, Kundinnen und Kunden bei ihrem Content-Marketing oder beim Bloggen zu beraten.“
Bitte wende dich bei Unsicherheiten unbedingt an die Wirtschaftskammer, das sind die Experten. 🙂
Ich suche nach einer Möglichkeit, Informationen zu verbreiten und ein Bewusstsein für die Krise in der Bildung zu schaffen. Als Pädagogin habe ich mein Einkommen, sollte nicht dazu verdienen, weil ich durch die Besteuerungohnehin alles verlieren würde. Aber Schülerinnen, Eltern und die Gesellschaft i.A. haben kaum Informationen über Hilfe in der Krise. Vermutlich bin ich bei den Bloggern falsch?
Liebe Rosa, ich weiß nicht ganz genau, was du meinst. Ich sehe einen Blog sehr wohl als gute Möglichkeit dafür, diese Art von Inhalten zu verbreiten, natürlich würde es auch auf Facebook, Instagram, Youtube funktionieren, es kommt immer drauf an, was genau du machen willst, also schreiben, Videos etc. Wenn du das nur ehrenamtlich machen möchtest und kein Geld damit verdienen, können wir gerne mal eine Stunde telefonieren oder zoomen – natürlich kostenlos! Schreib mir dann einfach ein E-Mail an hallo(a)ines-fritz.at und hinterlasse mir deine Telefonnummer. 🙂
Superinformativer Artikel, der mir bereits im Vorfeld schon sehr weitergeholfen und tatsächlich ein paar Anfangsängste genommen hat! Aber verstehe ich das richtig, dass man als Blogger, sofern man „nur“ den eigenen Blog betreut und darüber Geld verdient, als neuer Selbstständiger zählt? Bzw. als Journalist, wenn man Artikel für verschiedene Medien schreibt? Ich bin bei meiner Recherche nämlich über die Unterscheidung zwischen Neuen Selbstständigen und den Freien Gewerben gestolpert und muss sagen, dass ich die Unterscheidung teilweise sehr schwammig formuliert finde. 🙁
Anmerkung: Dieser Kommentar würde im Februar 2022 aufgrund von neueren Inforationen ergänzt und aktualisiert.
Hallo Julia, danke erst einmal für deinen Kommentar, das freut mich! 🙂
Dieser Artikel hilft dir weiter:
Erste Anlaufstelle ist für dich die Wirtschaftskammer in deinem Bundesland.
Alles Gute für dich und lass mal wieder von dir hören, solltest du einen Blog starten. 🙂
Liebe Grüße, Ines
Super. Genau was ich jetzt brauche. Danke vielmals! Perfekt .
Wie sieht es mit Krankenversicherung und Co aus bei (geringfügiger) Selbstständigkeit? Das Thema finde ich persönlich auch sehr verwirrend. Ist das nicht super teuer? Und wie ist das, wenn man nebenbei arbeitslos gemeldet ist?
Diese Infos sind ohne Gewähr und beziehen sich auf ÖSTERREICH: Das steht im Kapitel mit der SVA – Sozialversicherung für Selbstständige! Eine Sozialversicherung umfasst Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung. Bei geringfügiger Selbstständigkeit muss man nur einen kleinen Beitrag für die Unfallversicherung bezahlen – man muss hier aber penibel die Grenzen beachten! Wer arbeitslos gemeldet ist und Leistungen des AMS bezieht, ist damit auch krankenversichert, zahlt aber keine Beiträge für Arbeitslosen- und Pensionsversicherung. Infos hier: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/krankenversicherung. Bitte immer nachfragen – z. B. beim AMS oder bei den Krankenkassen!
Hallo Ines, ganz lieben Dank für die grosse Mühe, die Du auf Dich genommen hast die sehr hilfreichen Ideen auf Deinem Blog anderen Lesern zur Verfügung zu stellen, die nebenbei, nicht nur für Frauen von Interesse sind! 😉 Wie denkst Du übrigens darüber in den finanzrechtlichen Fragen auch eine Arbeitsrecht Beratung einzuholen? Wäre das Deiner Meinung nach sinnvoll?
Hey, wie es aussieht, machst du mit dem Kommentar Backlinkaufbau für eine Schweizer Kanzlei. Dann würde ich wenigstens einen Namen hinterlassen und vielleicht nicht unbedingt österreichische Blogs kommentieren. 😉
Also bei uns in Österreich gibt es ja die Wirtschaftskammer, die in Sachen Arbeitsrecht berät – sofern man ein Gewerbe hat und Mitglied ist.
Davon abgesehen, denke ich, dass die wenigsten Blogger:innen sofort jemanden einstellen und somit wäre eine Beratung nicht sinnvoll, nein.